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Persönliche
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig?
- Sie wollen sich in
Ihrer Freizeit sinnvoll und ehrenamtlich engagieren?
- Sie scheiden aus
dem Berufsleben aus und/oder haben Sie etwas Zeit übrig?
- Sie schreiben gerne
Briefe?
- Sie haben handwerkliche
Fähigkeiten?
- Können Sie gut
zuhören und haben Geduld?
- Sie haben Kontakte
zu Arbeitgeber/innen, Vermieter/innen, Rechtsanwälte/innen?
- Sie beherrschen Fremdsprachen?
- Sie haben Hobbys,
für die Sie andere begeistern können?
Jede/r
kann sich für die Straffälligenhilfe engagieren, sowohl
in Form eines Kontaktes zu Inhaftierten oder Haftentlassenen oder
durch die Unterstützung von betroffenen Familienangehörigen
als auch durch die Mitarbeit in einem Verein der Straffälligenhilfe.
Ehrenamtliches Engagement erfüllt eine wichtige Brückenfunktion
zwischen straffällig gewordenen Menschen und der Gesellschaft.
Wie auch
in anderen sozialen Bereichen gilt für die ehrenamtliche Unterstützung
von Inhaftierten/Entlassenen
- sie muss immer freiwillig
sein,
- sie kann große
Freude und Zufriedenheit bereiten
- sie setzt Zuverlässigkeit
und Verantwortungsbewusstsein voraus.
Formale Voraussetzungen
Für die Besuche
von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten gibt es Vorschriften,
die eingehalten werden müssen, um auch Zugang zu den Inhaftierten
zu bekommen.
Die Ehrenamtlichen müssen
sich zu Beginn ihrer Tätigkeit im Strafvollzug einer so genannten
Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Nicht zugelassen werden
in der Regel Personen, gegen die in den letzten Jahren eine gerichtliche
Strafe verhängt wurde oder mit einem in der jeweiligen Anstalt
einsitzenden Gefangen verheiratet oder verwandt sind.
Intensität und Art
der Zusammenarbeit bestimmen Sie und die zu betreuenden Personen
gemeinsam, evtl. in Absprache mit hauptamtlichen Mitarbeiter/innen
der Straffälligenhilfe vor Ort.
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