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Die
Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S)
e.V.
Allgemeine Zielsetzung:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.
will als Fachorganisation die Hilfen für straffällig gewordene
Menschen verbessern und erweitern und die gesellschaftliche Integration
und Resozialisierung von Straffälligen fördern. Sie vertritt
überverbandliche Interessen der Straffälligenhilfe auf
Bundesebene.
Die BAG-S will dasöffentliche Bewusstsein für die Aufgaben
der Integration und Resozialisierung von Straffälligen fördern.
Sie engagiert sich kriminal- und sozialpolitisch, um der Diskriminierung
und Ausgrenzung Straffälliger entgegenzuwirken. Sie sucht die
Zusammenarbeit mit allen Organisationen ähnlicher Zielsetzung
und setzt sich für alle Belange und Forderungen der Straffälligenhilfe
gegenüber Gesetzgebern, Ministerien, Parteien und Verwaltungen
ein. Dafür erarbeitet die BAG-S in Facharbeitskreisen und auf
bundesweiten Fachtagungen gemeinsame Stellungnahmen, Positionen
und Reformvorschläge.
Mitglieder:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.
wurde 1990 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn. Gründungsmitglieder
sind die Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband
e.V., der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband
e.V., das Deutsche Rote Kreuz e.V., das Diakonische Werk der Evang.
Kirche in Deutschland e.V., dem DBH - Fachverband für Soziale
Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e. V. und die Zentralwohlfahrtsstelle
der Juden in Deutschland e.V.. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für
Straffälligenhilfe e.V. wird gefördert durch das Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung.
Aufgaben: Im Rahmen ihrer Satzung hat
sich die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe
e.V. folgende Aufgaben gestellt:
1. Organisation einer planmäßigen Beratung
und Abstimmung zwischen den Mitgliedern in allen Aufgabenbereichen
der Hilfen für Straffällige und deren Angehörige
2. Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren durch Anregungen und Stellungnahmen
3. Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern,
kommunalen Spitzenverbänden und sonstigen Institutionen der
öffentlichen Verwaltung
4. Förderung der Fachlichkeit, Stärkung der Bereitschaft
in der Bevölkerung zur Übernahme ehrenamtlicher Verantwortung
5. Mitwirkung in Fachorganisationen und Verbänden
6. Zusammenwirken mit Wissenschaft und Forschung
7. Durchführung von Fachtagungen
8. Öffentlichkeitsarbeit
9. Internationale Zusammenarbeit
Organ der Öffentlichkeitsarbeit
und Dienstleistung für Mitglieder und Fachöffentlichkeit
ist der "BAG-S - Informationsdienst Straffälligenhilfe"
. Dieser erscheint viermal im Jahr: im März, Juni, September
und Dezember. Unter verschiedenen Rubriken informieren wir unsere
Leser/innen über aktuelle Entwicklungen, Ereignisse, Tendenzen,
Materialien und Veranstaltungen, die für das Arbeitsfeld der
Straffälligenhilfe relevant sind.
Eine Probeexemplar sowie eine Publikationsliste kann angefordert
werden über: bag-s@t-online.de
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