Umfrage zu Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Strafvollzugsanstalten bezüglich der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten von Kindern inhaftierter Eltern befragt. 104 Justizvollzugsanstalten haben an der Umfrage teilgenommen und einen Fragebogen beantwortet. Es nahmen Anstalten aus 14 Bundesländern an der Umfrage teil.

Gefragt wurde u. a. zu „Sicherheitskontrollen für Kinder, zum Vorhandensein von Kinder- oder Familienbeauftragten oder ob (und wie) Kinder von der Einrichtung über ihre Besuchsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Vertiefende Fragen zum Umfang und zur Ausgestaltung von Kontaktmöglichkeiten wurden separat gestellt für die gesetzliche Besuchszeitenregelung, mögliche weitere Besuchsangebote (die inhaftierten Eltern und ihren Kindern regelmäßig zur Verfügung stehen) und eventuelle zusätzliche Besuchsangebote (die im Rahmen von Projekten oder Programmen befristet zur Verfügung stehen). Den Abschluss bildeten Fragen zu Kontaktmöglichkeiten über Telefon und Internet (Videotelefonie).“

Auswahl einzelner Ergebnisse:

  • Überwiegend gibt es kindgerechte Materialien zur Aufklärung über die Haft.
  • Überwiegend gibt es keine Ausnahme für Kinder bei den Besuchszeiten.
  • Überwiegend gibt es keinen Unterschied bei den Sicherheitskontrollen zwischen Erwachsenen und Kindern.
  • In 57 % der Anstalten gibt es eine Kinder- oder Familienbeauftragte.
  • Bei ca. 60 % der Rückmeldungen: In den Besuchsräumen können sich die Kinder frei bewegen, es gibt bewegliche Stühle und Tische und kindgerechtes Spielzeug.

Die Autorin Judith Feige kommt zu dem Fazit:

„Die Umfrage zeigt, dass einige JVA begonnen haben, sich auf den Besuch von Kindern einzustellen und dafür entsprechende Vorkehrungen getroffen beziehungsweise Angebote geschaffen haben. Dennoch ist es noch ein weiter Weg bis zu einem flächendeckenden Angebot für jedes betroffene Kind. Zudem sind die existieren den Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten sehr heterogen."

Den Bericht, die Empfehlungen und eine Übersicht der Besuchszeitenregelungen der Bundesländer können Sie an dieser Stelle nachlesen:

Judith Feige (2024): Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern. Eine Befragung zur Praxis im Justizvollzug. Deutsches Institut für Menschenrechte.