Die Projektförderung zielt auch auf „Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten“, also nicht zuletzt auf straffällig gewordene Personen.
Bis zum 30. September 2021 können noch Förderanträge gestellt werden. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Alle gemeinnützen Vereine sind grundsätzlich förderwürdig.
Näheres unter:
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/weitere-foerderangebote/internet-fuer-alle